I. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder telefonisch vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Dieser bedarf der Schriftform (Reisebestätigung). Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist der Veranstalter an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter gegenüber die Annahme erklärt.
II. Bezahlung
Der Kunde ist verpflichtet, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung, bzw. nach Eingang der Annahmeerklärung bei dem Reiseveranstalter 10 % des Reisepreises zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt vorzunehmen, frühestens jedoch nach Erhalt der vollständigen Reiseunterlagen einschließlich des Sicherungsscheins und der Rechnung. Bearbeitungs- und Urlaubsentgelte sind sofort fällig.
III. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Reisebeschreibungen im Prospekt des Veranstalters, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern oder verändern, bedürfen für ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Dies gilt auch für Sonderwünsche.
IV. Leistungs- und Preisänderungen
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder anderer Leistungen entsprechend den Erhöhungen anzupassen. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Kunde unverzüglich informiert. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend gemacht werden. Der Veranstalter behält sich vor, das im Katalog genannte Hotel durch ein gleich- oder höherwertiges Hotel zu ersetzen.
V. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird jedoch empfohlen, aus Beweisgründen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, oder tritt er die Reise nicht an, so entfällt der Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
V. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird jedoch empfohlen, aus Beweisgründen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, oder tritt er die Reise nicht an, so entfällt der Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Veranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, einschließlich dessen, was er durch Anderweitige Verwendung der Reiseleistung verwenden kann. Der Veranstalter wird den Anspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
bis 30 Tage vor Reiseantritt: -10% jedoch min. 20,- €
29 bis 22 Tage vor Reiseantritt: - 20 %
21 bis 15 Tage vor Reiseantritt: - 30 %
14 bis 7 Tage vor Reiseantritt: - 45 %
6 bis 1 Tag vor Reiseantritt: - 60 %
am Reisetag bzw. bei Nichterscheinen: - 85 %
vom Reisepreis je Person.
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. In diesem Fall wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 50,00 € erhoben. Gleiches gilt für die Umbuchung des Reisetermins bzw. Reisezieles, es gelten die vorstehend genannten Fristen. Es bleibt dem Kunden ungenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die vorstehenden Pauschalen. VI. Kündigung durch den Veranstalter oder den Kunden
Wenn die Durchführung der Reise durch unvorhergesehene Umstände erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet wird (Krieg, Streik, Naturkatastrophen u. ä.), kann der Reisevertrag von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Der Kunde erhält den vollen Reisepreis zurück.
VII. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vor Reiseantritt den Reisevertrag bis zu 30 Tage vor Reisebeginn kündigen, wenn die ausdrücklich festgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
VIII. Haftung des Veranstalters
Die beanspruchten Beförderungsunternehmen haften gemäß den behördlichen Vorschriften im nationalen und internationalen Bereich. Die Haftung des Veranstalters aus Vertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
IX. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn er an der Einhaltung der Frist ohne Verschulden gehindert war. Die vertraglichen Ansprüche verjähren nach 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte.Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn er an der Einhaltung der Frist ohne Verschulden gehindert war. Die vertraglichen Ansprüche verjähren nach 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte.Bei schwebenden Verhandlungen über vom Kunden erhobene Ansprüche ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
X. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung oder Minderung der Schäden beizutragen. Er ist insbesondere verpflichtet, die örtliche Reiseleitung über seine Beanstandungen unverzüglich zu informieren.
XI. Pass-/Visa-/Zoll-/Devisen-/Gesundheitsvorschriften
Der Reisende hat selbstständig die jeweils gültigen und geltenden Pass-/Visa-/Zoll-/Devisen- und Gesundheitsvorschriften zu beachten. Für die Einhaltung obiger Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteil der Nichtbefolgung dieser Vorschriften gehen zu seinen Lasten.
XII. Reiseleitung
Alle unsere Gruppenreisen werden von Mitarbeitern der
F.U.K. – Reisen oder deren Partnern begleitet.
XIII. Kurtaxe
Muss ggf. vor Ort entrichtet werden.
XIV. Gerichtsstand
Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.
Gerichtsstand ist Bochum. Alle in diesem Prospekt
angebotenen Reisen werden organisiert durch den Veranstalter:
Familien- und Krankenpflege Bochum gGmbH
Paddenbett 13
44803 Bochum
F.U.K. - Reisen ist eine Serviceabteilung der Familien- und
Krankenpflege Bochum gGmbH.
Bochum, 30.11.2010
Satzfehler vorbehalten !
Herausgeber:
Familien- und Krankenpflege Bochum gGmbH
Paddenbett 13
D-44803 Bochum
Layout & Umsetzung:
Familien- und Krankenpflege Bochum
Bildmaterial:
Tourismusverbände & Fotolia.com
Ansprechpartner für F.U.K.-Reisen ist
Familien- und Krankenpflege Bochum gGmbH
Nico Koning
Paddenbett 13
D-44803 Bochum
Tel. 0234 - 577 08 07
n.koning@fuk-reisen.de
Verantwortlich für den Inhalt
Familien- und Krankenpflege Bochum gGmbH
Geschäftsführer: Michael Schreiber
Paddenbett 13
D-44803 Bochum
Technische Betreuung
Familien- und Krankenpflege Bochum gGmbH
Paddenbett 13
D-44803 Bochum
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