Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen der F.U.K. - Reisen Bochum
Auch bei uns geht es nicht ganz ohne Kleingedrucktes; bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reise- und Geschäftsbedingungen sorgfältig, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese an.
I. Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter
den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die
Anmeldung kann schriftlich oder telefonisch vorgenommen
werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme
durch den Reiseveranstalter zustande. Dieser bedarf der
Schriftform (Reisebestätigung). Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung
vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist der
Veranstalter an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes
zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist
dem Reiseveranstalter gegenüber die Annahme erklärt.
II. Bezahlung Der Kunde ist verpflichtet, spätestens innerhalb von 14 Tagen
nach Erhalt der Reisebestätigung, bzw. nach Eingang
der Annahmeerklärung bei dem Reiseveranstalter 10 %
des Reisepreises zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den
Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens
21 Tage vor Reiseantritt vorzunehmen, frühestens jedoch
nach Erhalt der vollständigen Reiseunterlagen einschließlich
des Sicherungsscheins und der Rechnung.
Bearbeitungs- und Urlaubsentgelte sind sofort fällig.
III. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich
die Reisebeschreibungen im Prospekt des Veranstalters,
sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben
in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden, die
den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern oder
verändern, bedürfen für ihre Verbindlichkeit der schriftlichen
Bestätigung durch den Veranstalter. Dies gilt auch
für Sonderwünsche.
IV. Leistungs- und Preisänderungen
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht
vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter behält sich
vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der
Erhöhung der Beförderungskosten oder anderer Leistungen
entsprechend den Erhöhungen anzupassen. Eine Erhöhung
ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate
liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsschluss für den Reiseveranstalter
nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen
Änderung des Reisepreises wird der Kunde unverzüglich
informiert. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5%
ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich nach
Erklärung der Preiserhöhung geltend gemacht
werden. Der Veranstalter behält sich vor, das im
Katalog genannte Hotel durch ein gleich- oder höherwertiges
Hotel zu ersetzen.
V. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Es wird jedoch empfohlen, aus Beweisgründen den Rücktritt
schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, oder tritt er
die Reise nicht an, so entfällt der Anspruch auf den vereinbarten Reise-
preis. Der Veranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung
verlangen. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen anrechnen lassen, einschließlich dessen, was er durch
Anderweitige Verwendung der Reiseleistung verwenden kann. Der
Veranstalter wird den Anspruch unter Berücksichtigung der
nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts
zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen
Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt: -10% jedoch min. 20,- €
29 bis 22 Tage vor Reiseantritt: - 20 %
21 bis 15 Tage vor Reiseantritt: - 30 %
14 bis 7 Tage vor Reiseantritt: - 45 %
6 bis 1 Tag vor Reiseantritt: - 60 %
am Reisetag bzw. bei Nichterscheinen: - 85 %
vom Reisepreis je Person.
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung
der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen.
In diesem Fall wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von
50,00 € erhoben. Gleiches gilt für die Umbuchung des
Reisetermins bzw. Reisezieles, es gelten die vorstehend
genannten Fristen. Es bleibt dem Kunden ungenommen
nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten
entstanden sind als die vorstehenden Pauschalen. VI. Kündigung durch den Veranstalter oder den Kunden
Wenn die Durchführung der Reise durch unvorhergesehene
Umstände erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet
wird (Krieg, Streik, Naturkatastrophen u. ä.), kann der Reisevertrag
von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Frist
gekündigt werden. Der Kunde erhält den vollen Reisepreis
zurück.
VII. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vor Reiseantritt den Reisevertrag
bis zu 30 Tage vor Reisebeginn kündigen, wenn die ausdrücklich
festgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
VIII. Haftung des Veranstalters
Die beanspruchten Beförderungsunternehmen haften gemäß
den behördlichen Vorschriften im nationalen und internationalen
Bereich. Die Haftung des Veranstalters aus Vertrag für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter
für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
IX. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer
Erbringung von Reiseleistungen hat der Reisende
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise schriftlich gegenüber dem Veranstalter
geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann
der Kunde Ansprüche nur dann noch geltend machen,
wenn er an der Einhaltung der Frist ohne Verschulden gehindert
war. Die vertraglichen Ansprüche verjähren nach
2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die
Reise dem Vertrage nach enden sollte. Bei schwebenden
Verhandlungen über vom Kunden erhobene Ansprüche ist
die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Veranstalter
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
X. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Störung oder Minderung der Schäden beizutragen. Er ist
insbesondere verpflichtet, die örtliche Reiseleitung über
seine Beanstandungen unverzüglich zu informieren.
XI. Pass-/Visa-/Zoll-/Devisen-/Gesundheitsvorschriften
Der Reisende hat selbstständig die jeweils gültigen und
geltenden Pass-/Visa-/Zoll-/Devisen- und Gesundheitsvorschriften
zu beachten. Für die Einhaltung obiger Vorschriften
ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteil
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften gehen zu seinen
Lasten.
XII. Reiseleitung
Alle unsere Gruppenreisen werden von Mitarbeitern der
F.U.K. – Reisen oder deren Partnern begleitet.
XIII. Kurtaxe
Muss ggf. vor Ort entrichtet werden.
XIV. Gerichtsstand
Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.
Gerichtsstand ist Bochum. Alle in diesem Prospekt
angebotenen Reisen werden organisiert durch den Veranstalter:
Familien- und Krankenpflege Bochum gGmbH
Paddenbett 13
44803 Bochum
F.U.K. - Reisen ist eine Serviceabteilung der Familien- und
Krankenpflege Bochum gGmbH.
Bochum, 30.11.2010
