Impressum
I. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder telefonisch vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Dieser bedarf der Schriftform (Reisebestätigung). Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist der Veranstalter an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter gegenüber die Annahme erklärt.
II. Bezahlung
Der Kunde ist verpflichtet, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung, bzw. nach Eingang der Annahmeerklärung bei dem Reiseveranstalter 10 % des Reisepreises zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt vorzunehmen, frühestens jedoch nach Erhalt der vollständigen Reiseunterlagen einschließlich des Sicherungsscheins und der Rechnung.
Bearbeitungs- und Urlaubsentgelte sind sofort fällig.
III. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Reisebeschreibungen im Prospekt des Veranstalters, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern oder verändern, bedürfen für ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Dies gilt auch für Sonderwünsche.
IV. Leistungs- und Preisänderungen
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder anderer Leistungen entsprechend den Erhöhungen anzupassen. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Kunde unverzüglich informiert. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich schriftlich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend gemacht werden. Der Veranstalter behält sich vor, das im Katalog genannte Hotel durch ein gleich- oder höherwertiges Hotel zu ersetzen.
V. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung,
Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Tritt der Kunde, gleich aus welchem Grund, vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so behält der Veranstalter den Anspruch auf die vereinbarte Reisevergütung. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern eventuell gutgebrachten Beträge. Der Veranstalter wird den Anspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt: - 10 %
29 bis 22 Tage vor Reiseantritt: - 20 %
21 bis 15 Tage vor Reiseantritt: - 30 %
14 bis 7 Tage vor Reiseantritt: - 45 %
6 bis 1 Tag vor Reiseantritt: - 60 %
am Reisetag bzw. bei Nichterscheinen:
- 75 %
vom Reisepreis je Person.
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. In diesem Fall wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25,00 € erhoben. Gleiches gilt für die Umbuchung des Reisetermins bzw. Reisezieles, es gelten die vorstehend genannten Fristen. Es bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die vorstehenden Pauschalen.
VI. Kündigung durch den Veranstalter oder
den Kunden
Wenn die Durchführung der Reise durch unvorhergesehen Umstände erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet wird (Krieg, Streik, Naturkatastrophen u. ä.), kann der Reisevertrag von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Der Kunde erhält den vollen Reisepreis zurück.
VII. Rücktritt und Kündigung durch den
Veranstalter
Der Veranstalter kann vor Reiseantritt den Reisevertrag kündigen
a) bei Nichterreichen der kalkulierten Teilnehmerzahl von 20 Gästen;
b) bis zu 3 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Pflicht, die Reise durchzuführen, für den Veranstalter nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde.
In diesen Fällen erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück.
VIII. Haftung des Veranstalters
Die beanspruchten Beförderungsunternehmen haften gemäß den behördlichen Vorschriften im nationalen und internationalen Bereich. Die Haftung des Veranstalters aus dem zugrundeliegenden Vertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des Reisepreises beschränkt,
1.soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird,
2.soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens seines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises.
IX. Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn er an der Einhaltung der Frist ohne Verschulden gehindert war. Die vertraglichen Ansprüche verjähren nach 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Bei schwebenden Verhandlungen über vom Kunden erhobene Ansprüche ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
X. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung oder Minderung der Schäden beizutragen. Er ist insbesondere verpflichtet, die örtliche Reiseleitung über seine Beanstandungen unverzüglich zu informieren.
XI. Pass-/Visa-/Zoll-/Devisen-/Gesundheitsvorschriften
Der Reisende hat selbstständig die jeweils gültigen und geltenden Pass-/Visa-/Zoll-/Devisen- und Gesundheitsvorschriften zu beachten. Für die Einhaltung obiger Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile der Nichtbefolgung dieser Vorschriften gehen zu seinen Lasten.
XII. Reiseleitung
Alle unsere Reisen werden von Mitarbeitern der F.U.K.-Reisen Bochum begleitet. Bei den angebotenen Reisen für pflegebedürftige Menschen stehen vor Ort fachkundiges Personal/Ärzte zur Verfügung.
XIII. Kurtaxe
Muss ggf. vor Ort entrichtet werden
XIV. Gerichtsstand
Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Gerichtsstand ist Bochum. Alle in diesem Prospekt angebotenen Reisen werden organisiert durch den Veranstalter:
Familien- und Krankenpflege Bochum gGmbH
Paddenbett 13
44803 Bochum
Bochum, 13.03.2008
Satzfehler vorbehalten !
Herausgeber:
Familien- und Krankenpflege Bochum gGmbH
Paddenbett 13
D-44803 Bochum
Layout & Umsetzung:
www.pluszwo.de
Bildmaterial:
Tourismusverbände & Fotolia.com
Ansprechpartner für F.U.K.-Reisen ist
Familien- und Krankenpflege Bochum gGmbH
Nico Koning
Paddenbett 13
D-44803 Bochum
Tel. 0234 - 307 96 - 27
n.koning@fuk-reisen.de
Verantwortlich für den Inhalt
Familien- und Krankenpflege Bochum gGmbH
Geschäftsführer: Michael Schreiber
Paddenbett 13
D-44803 Bochum
Technische Betreuung
Jens Becker
Dorstfelder Hellweg 62
D-444149 Dortmund
jb@intermitto.net
http://www.intermitto.net
Nutzungshinweise
Eine unerlaubte Verwendung, Reproduktion, Weitergabe, Veröffentlichung oder eine kommerzielle Nutzung ohne Genehmigung des Urhebers der auf dieser Website und in den angebotenen Dateien befindlichen Inhalte ist untersagt und wird sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt!
Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Inhalte kann nicht bernommen werden! Die Familien- und Krankenpflege Bochum gGmbH (Urheber) übernimmt in keinem Fall eine Haftung für Schäden, die durch den Gebrauch und die Rezeption dieser Website entstehen!