Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen der F.U.K. - Reisen Bochum

Auch bei uns geht es nicht ganz ohne Kleingedrucktes; bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reise- und Geschäftsbedingungen sorgfältig, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese an.

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder telefonisch vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande, die in angemessener Zeit erklärt werden muss. Die Annahme bedarf der schriftlichen Form und beinhaltet folgende Angaben:

2. Bezahlung

Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises gefordert werden; die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt fällig, spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.

3. Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Reisesbeschreibungen im Angebot des Veranstalters, sowie die hierauf Bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern oder verändern, bedürfen für ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Gleiches gilt für Sonderwünsche.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Bei Preisänderungen, die 5% vom vereinbarten Reisepreis übersteigen, ist der Kunde zum kostenlosen Rücktritt berechtigt.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Tritt der Kunde, ganz gleich aus welchem Grunde, vom Reisevertrag zurück, oder tritt er ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so behält der Veranstalter den Anspruch auf die vereinbarte Reisevergütung. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern evtl. gutgebrachten Beträge. Der Veranstalter wird den Anspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:

vom Reisepreis je Person.

Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. In diesem Fall wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 20 € erhoben. Gleiches gilt für die Umbuchung des Reisetermins bzw. -Zieles, es gelten die o.g. Fristen.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann vor Reiseantritt den Reisevertrag kündigen
a) bei Nichterreichen der jeweils kalkulierten Teilnehmerzahl;
b) bis 3 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Pflicht die Reise durchzuführen, für den Veranstalter nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde. In diesem Fall erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück;
c) wenn die Durchführung der Reise durch unvorhergesehene Umstände erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet wird (Krieg, Streik, Naturkatastrophen u.ä.) kann der Reisevertrag von beiden Seiten ohne Fristeinhaltung gekündigt werden. Der Kunde erhält den vollen Reisepreis zurück.

7. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für

Die beanspruchten Beförderungsunternehmen haften gemäß den behördlichen Vorschriften im nationalen und internationalen Bereich. Für Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck wird nur während des Transportes in den verschlossenen Kofferräumen der Transportmittel gehaftet (Ausnahme Reisebusse, die nachts zwischen 22.00 und 6.00 Uhr geparkt sind). Die Haftung des Veranstalters - gleich aus welchem Grund - ist insgesamt auf die Höhe des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt.

8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsmäßiger Erbringung von Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise.

9. Mitwirkungspflicht des Reisenden

Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen um eventuelle Schäden gering zu halten.

10. Pass-/ Visa- / Zoll- / Devisen- / Gesundheitsvorschriften

Für die Einhaltung obiger Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile der Nichtbefolgung dieser Vorschriften gehen zu seinen Lasten.

11. Reisebegleitung

Alle unsere Reisen werden von Mitarbeitern der F.U.K. - Reisen Bochum begleitet. Bei den angebotenen Reisen für pflegebedürftige Menschen steht vor Ort fachkundiges Personal/Ärzte zur Verfügung.

12. Gerichtsstand

Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Alle in diesem Prospekt angebotenen Reisen werden organisiert durch den Veranstalter:

Familien- und Krankenpflege e.V. Bochum
Paddenbett 13
44803 Bochum


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